AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der HSI Energie GmbH

Stand: November 2023

HSI Energie GmbH, FN 414050y,
Industrieparkstraße 4, 9300 Blintendorf
Website: www.hsi-energie.com
E-Mail: office@hsi-energie.com
UID-Nr.: ATU68582633

I. Geltungsbereich:

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB“) sind, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart wurde, ein wesentlicher Bestandteil eines jeden Angebotes der Firma HSI Energie GmbH und der mit ihr abgeschlossenen Verträge wie auch für alle Lieferungen und Leistungen der HSI Energie GmbH, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kundens gelten nur, wenn diese von der HSI Energie GmbH mit Bezugnahme auf einen bestimmten Geschäftsfall ausdrücklich anerkannt werden.

2. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn sie einem Erstauftrag zugrunde gelegt wurden und bei weiteren Geschäftsverbindungen oder bei wiederkehrenden Leistungen und Bestellungen nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

3. Für Verbrauchergeschäfte im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den für Verbrauchergeschäft geregelten Abweichungen. Im Übrigen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbrauchergeschäfte nur, soweit sie nicht zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwingenden gesetzlichen Vorschriften ganz oder teilweise widersprechen, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch gültig.

5. Gegenüber Kunden gilt die jeweils bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, abrufbar auf der Website https://www.hsi-energie.com/agbs .

 

II. Angebote, Vertragsabschluss:

1. Angebote der HSI Energie GmbH, Produktbeschreibungen, Kostenvoranschläge und dergleichen sind, außer es wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart, freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen und Aufträge von Kunden werden erst mit Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung der HSI Energie GmbH rechtswirksam. Für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich diese schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der HSI Energie GmbH. Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen können seitens der HSI Energie GmbH jederzeit berichtigt werden.

2. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vom Kunden zu prüfen, allfällige Abweichungen von der Bestellung oder des Auftrages des Kunden sind vom Kunden unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine derartige Rüge, richtet sich der Vertragsinhalt nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung der HSI Energie GmbH.

3. Angaben in Katalogen, Prospekten, Skizzen etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

4. Die von uns beigestellten Unterlagen (z.B. Abbildungen, Zeichnungen) sind nur annähernde Darstellungen. Zumutbare technische Änderungen und Abweichungen einer Lieferung, insbesondere bedingt durch die Eigenart der Konstruktion, die Herstellung oder eine technische Weiterentwicklung sind sofern sie die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, stellen gleich wie optische Abweichungen (z.B. leichte Farbabweichungen) keine Verletzung der Leistungspflicht dar.

5. Bei Verbrauchergeschäften hat die HSI Energie GmbH in angemessener Frist, längstens jedoch binnen 14 Tagen ab Erteilung des Auftrages, dem Kunden die Auftragsbestätigung zu übermitteln, widrigenfalls der Kunden nicht mehr an den Auftrag oder die Bestellung gebunden ist.

6. Allfällige nicht in der Auftragsbestätigung enthaltene, nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden werden, soweit dies möglich ist, von der HSI Energie GmbH berücksichtigt, eine diesbezügliche Verpflichtung besteht jedoch nicht. Die aus den Änderungs- oder Ergänzungswünschen resultierenden Mehrkosten werden dem Kunden in vollem Umfang zusätzlich in Rechnung gestellt.

7. Seitens der HSI Energie GmbH wird keine Förderungsberatung erbracht. Die Zusage einer Förderung liegt ausschließlich im Ermessen der zuständigen Behörde. Die Erfüllung und Einhaltung der Förderungsvoraussetzungen und Bedingungen liegt ausschließlich im Risikobereich des Kunden. Sofern im Einzellfall eine Unterstützung durch Hinweis auf nützliche Links, Formulare und öffentliche Förderstellen usw erfolgen sollte, handelt es sich ausschließlich um unverbindliche und unentgeltliche Empfehlungen.

III. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug:

1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind alle Preisangaben freibleibend und verstehen sich in Euro und exklusive Umsatzsteuer, Zoll, Gebühren, sonstigen Abgaben, Verpackungs- und Versandkosten. Im Falle nach Vertragsabschluss eintretender Kostenerhöhungen ist die HSI Energie GmbH berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

2. Sämtliche Verpackungs-, Versand- und Transportkosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und öffentliche Abgaben sind vom Kunden zu tragen. Diese Kosten werden gesondert und nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

3. Zahlungsbedingungen werden individuell in der Auftragsbestätigung festgelegt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist die Auftragssumme wie folgt zu bezahlen:

30% unmittelbar nach Beauftragung
40% nach Anlieferung der Hauptkomponenten
30% unmittelbar nach Inbetriebnahme

Rechnungen der HSI Energie GmbH sind binnen 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung, Teilrechnung oder Anzahlungsrechnung zu bezahlen.

4. Die HSI Energie GmbH ist berechtigt, in angemessenem Umfang An- und/oder Teilzahlungen zu verlangen. Sollte eine Anzahlung nicht fristgerecht geleistet werden, trifft die HSI Energie GmbH keine Liefer- oder Leistungsverpflichtung.

5. Zurückbehaltung und Aufrechnung gegen den Kaufpreis bzw. Werklohn sind nur im Falle von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Insbesondere ist der Kunden nicht berechtigt, Zahlungen auch nur teilweise wegen erhobener Mängelrügen oder behaupteter Schadenersatzansprüche zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

6. Gerät der Kunde mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit gegenüber der HSI Energie GmbH in Verzug oder erlangt die HSI Energie GmbH Kenntnis von Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, ist die HSI Energie GmbH berechtigt, sämtliche noch offenen Forderungen sofort fällig zu stellen, dies bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiteren Lieferung. Die HSI Energie GmbH ist in diesen Fällen auch zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die HSI Energie GmbH berechtigt

a) Bei Unternehmergeschäften: Verzugszinsen gemäß § 456 UBGB zu verrechnen, wobei es der HSI Energie GmbH unbenommen bleibt, einen darüberhinausgehenden Schaden gesondert geltend zu machen.
b) Bei Verbrauchergeschäften: Nach Wahl der HSI Energie GmbH den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 4 % per anno zu verrechnen.
c) Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, geltend zu machen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften, unbeschadet darüber hinausgehender Betreibungskosten, einen Pauschalbetrag von € 40,00.
d) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen.
e) Eingehende Zahlungen zunächst auf Mahn- und Inkassokosten sowie Kosten einer rechtsanwaltlichen oder gerichtlichen Eintreibung, sodann auf die aufgelaufenen Verzugszinsen und zuletzt auf das aushaftende Kapital anzurechnen.

8. Bei Zahlungsverzug ist die HSI Energie GmbH berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen anhängig zu machen. Sie ist berechtigt, in diesen Fällen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder unbeschadet allfälliger Schadensersatzansprüche von Vertrag zurückzutreten.

9. Die HSI Energie GmbH ist berechtigt, bei mehreren offenen Verbindlichkeiten des Kunden einlangende Geldeingänge aus eigenem zu widmen.

 

IV. Lieferung, Leistung und Gefahrenübergang:

1. Die Pflicht der HSI Energie GmbH zur Lieferung und Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen festgelegt wurden oder die der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnisse oder Erfahrung kennen musste (Mitwirkungspflichten des Kunden).

2. Liefer- und/oder Leistungsfristen oder -termine werden bei Vertragsabschluss mit dem Kunden vereinbart. Falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart wird, sind Liefer- und/oder Leistungsfristen und -termine stets unverbindlich.

3. Fristen und Termine verschieben sich in Fällen höherer Gewalt, bei Streik, bei nicht vorhersehbaren und von der HSI Energie GmbH nicht verschuldeten Verzögerungen der Zulieferer oder vergleichbaren Ereignissen, die nicht im Einflussbereich der HSI Energie GmbH liegen, um einen angemessenen Zeitraum, mindestens aber um den Zeitraum der Verzögerung. Der Kunde ist nicht berechtig, aus derartigen Verzögerungen irgendwelche Ansprüche abzuleiten. Bei Verbrauchergeschäften steht dem Kunden in einem derartigen Fall ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn dem Kunden die Bindung an den Vertrag unzumutbar wäre.

4. Wird der Beginn der Leistungsausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten, so werden die Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.

5. Die Gefahr geht mit Fertigstellung des Werkes durch die HSI Energie GmbH über. Wird die Leistungsausführung auf Wunsch des Kunden oder aus in dessen Sphäre fallenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über. Ist Vertragsgegenstand nur die Lieferung von Waren, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem Kunden oder einem von ihm damit beauftragten Dritten (zum Beispiel Spediteur) übergeben wurde, bei Verbrauchergeschäften erfolgt der Gefahrenübergang erst mit Ablieferung an den Kunden oder an einen von diesem bestimmten Dritten. Hat aber der Kunden selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

6. Gerät der Kunde länger als eine Woche in Annahmeverzug, ist die HSI Energie GmbH berechtigt, die zu liefernden Waren auf Kosten des Kunden einzulagern. Gleichzeitig ist die HSI Energie GmbH berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines berechtigten Rücktritts gilt ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes zuzüglich USt als vereinbart. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens ist zulässig, gegenüber Verbrauchern jedoch nur, wenn dies gesondert ausverhandelt wurde.

7. Im Falle eines von der HSI Energie GmbH zu vertretenden Verzuges ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er nach eingetretenem Verzug schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung der Ware oder die Erbringung der Leistung setzt und unter einem den Rücktritt vom Vertrag nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist androht. Die Nachfrist ist dann angemessen, wenn sie 50 % der ursprünglichen Liefer- oder Leistungsfrist nicht unterschreitet.

8. Im Falle des von der HSI Energie GmbH zu vertretenden Verzugs und des berechtigten Rücktrittes des Kunden hat dieser nur Anspruch auf Schadenersatz, wenn die HSI Energie GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung für Verzugsschäden der HSI Energie GmbH ist bei grober Fahrlässigkeit betraglich mit 1 % des Wertes der in Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung begrenzt. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

V. Gewährleistung und Haftung:

1. Die vereinbarten Lieferungen und Leistungen werden gemäß dem Leistungsverzeichnis der HSI Energie GmbH, das dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegt, erbracht.

2. Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen von einem Muster und/oder Prospekten, welche dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegen (zum Beispiel in Bezug auf Maße, Gewicht, Qualität und Farbe) sind unbeachtliche Mängel und gelten vorweg als genehmigt.

3. Änderungen und Verbesserungen der vereinbarten Lieferungen und Leistungen, die auf neuen Erfahrungen und/oder neuen wissenschaftlichen Ergebnissen basieren, bleiben der HSI Energie GmbH ausdrücklich vorbehalten.

4. Der Kunde hat Lieferungen und Leistungen der HSI Energie GmbH unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen und erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Übernahme der Lieferungen und Leistungen, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach ihrer Feststellung, schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

5. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden maximal zwölf Monate ab Übergabe. Der Zeitpunkt der Übergabe ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (zB förmliche Abnahme) der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Fertigstellung.

6. Bei begründeten Mängeln ist die HSI Energie GmbH berechtigt, innerhalb angemessener Fristen nach ihrer Wahl den Mangel zu verbessern, das Fehlende nachzutragen oder die Ware zu ersetzen. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Im Falle der rechtzeitigen Verbesserung, Nachtrag der Fehlmenge oder Ersatzlieferung sind darüberhinausgehende Ansprüche wie Aufhebung des Vertrages (Wandlung) oder Preisminderung ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte das mangelhafte Produkt oder Teile davon im Zeitpunkt des Gewährleistungsfalles nicht mehr produziert werden oder vorrätig sein, kann die HSI Energie GmbH als Ersatz auch ein vergleichbares Produkt zur Verfügung stellen. Im Gewährleistungsfall besteht kein Anspruch auf Einsatz von neuen oder neuwertigen Produkten. Als Ersatz können auch gebrauchte und/oder reparierte Produkte geliefert werden, ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der HSI Energie GmbH über.

7. Die Gewährleistung der HSI Energie GmbH erlischt, wenn der Kunden oder ein von der HSI Energie GmbH nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen am Leistungsgegenstand vorgenommen hat oder wenn Betriebs- oder Wartungsvorschriften nicht befolgt wurden.

8. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

9. Soweit es nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, haftet die HSI Energie GmbH nur für den Ersatz von Schäden, die sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Vertragswert beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.

10. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerungen entstanden sind, haftet die HSI Energie GmbH nicht. Gleichfalls besteht weder eine Gewährleistung noch Haftung für den Erhalt einer öffentlichen Förderung oder die Erfüllung von Förderbedingungen.

11. Soweit die HSI Energie GmbH eine Herstellergarantie weiterleitet, wird dafür keine eigene Haftung übernommen. Diese hat der Kunde direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Gleiches gilt für Konformitäts- und/oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Herstellers.

 

VI. Eigentumsvorbehalt:

1. Die von der HSI Energie GmbH gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt so lange ihr Eigentum, bis die Ware unter Berücksichtigung allfälliger Nebenkosten voll bezahlt ist und der Kunde seine aus diesem Vertrag entsprechenden Leistungen vollständig erfüllt hat (Eigentumsvorbehalt).

2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese HSI Energie GmbH rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekanntgegeben wurde und die HSI Energie GmbH der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt, ohne dass es eine weitere Abtretungserklärung oder Verständigung bedarf, die ihm aus der Weiterveräußerung gegenüber seinem Abnehmer entstehenden Ansprüche zur Tilgung aller Forderungen samt Nebenansprüchen bis zur Höhe des Wertes der gelieferten Waren an die HSI Energie GmbH ab.

3. Werden die von der HSI Energie GmbH gelieferten Waren wesentliche Bestandteile der Liegenschaft eines Dritten, sodass dieser durch die untrennbare Verbindung mit der Liegenschaft Eigentümer der von der HSI Energie GmbH gelieferten Ware wird, so tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Ansprüche gegenüber den Dritten samt allen Nebenrechten an die HSI Energie GmbH ab, und zwar in der Höhe des Wertes der von der HSI Energie GmbH gelieferten und verbauten Waren.

4. Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware der HSI Energie GmbH zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereigenen. Im Falle der Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Kunde verpflichtet, das Eigentumsrecht der HSI Energie GmbH geltend zu machen, diese unverzüglich zu verständigen und sämtliche erforderlichen Schritte zur Wahrung der Interessen der HSI Energie GmbH zu setzen.

VII. Geistiges Eigentum:

1. Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von der HSI Energie GmbH beigestellt bzw. dem Kunden ausgehändigt werden, bleiben geistiges Eigentum der HSI Energie GmbH.

2. Die auch nur teilweise Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der HSI Energie GmbH.

VIII. Datenschutz:

1. Die HSI Energie GmbH ist verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten.

2. Die HSI Energie GmbH verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gemäß Artikel 13 ff DSGVO findet sich auf der Homepage der HSI Energie GmbH https://www.hsi-energie.com/datenschutz .

IX. Allgemeine Bestimmungen:

1. Erfüllungsort ist der Sitz der HSI Energie GmbH.

2. Zwischen der HSI Energie GmbH und dem Kunden gilt das jeweils sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt als ausschließlicher Gerichtsstand als vereinbart.

3. Soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

4. Ist der Kunde Verbraucher mit Wohnsitz in der europäischen Union, kann er Klagen gegen die HSI Energie GmbH entweder in Österreich oder vor den Gerichten des Vertragsstartes, in dessen Hoheitsgebiet er seinen Wohnsitz hat, erheben.